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aktuell

 

Geschäftsbedingungen Produktdesign

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen winkler designengineering (Designer) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Produktdesign-Werk- und Honorarverträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

1. Vertragsgegenstand

1.1. Gegenstand des Vertrages ist die Gestaltung neuer Produkte oder die Überarbeitung bereits existierender Produkte für den Auftraggeber. Innerhalb des vom Auftraggebe vorgegebenen Rahmens hat der Designer Gestaltungsfreiheit. Der Designer wird die Weisungen, die ihm der Auftraggeber erteilt, im Rahmen seiner gestalterischen Freiheit befolgen sowie Vorschläge, Produktionsmöglichkeiten und Geschäftsstrategien des Auftraggebers berücksichtigen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Abgabe des vereinbarten Entwurfs Änderungen, so sind diese gesondert zu beauftragen und abzurechnen.

1.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer rechtzeitig und vor Beginn der Auftragsarbeiten die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er haftet dafür, dass er zur Verwendung der dem Designer zur Verfügung gestellten Vorlagen berechtigt ist, und stellt ihn insoweit von Ersatzansprüchen Dritter frei.

2. Urheberrecht und Nutzungsrecht

Der Designer hat das alleinige Nutzungsrecht an seinen Entwürfen, auch wenn sie nicht die für einen Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der Schriftform.

 3. Vergütung

3.1. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers  begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Vergütung.

3.2. Die Schaffung von Entwürfen ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Notwendig werdende Änderungen von Entwürfen, die nicht durch spezifische Mängel verursacht sind, die der Designer zu vertreten hat, werden gesondert berechnet. Weitere Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

3.3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber oder in seinem Namen operierende Dritte zu vertreten haben, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

3.4. Der Designer hat Anspruch auf Ersatz sämtlicher Auslagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig waren. Reisen und die Vergabe von Fremdleistungen sind mit dem Auftraggeber vorher abzustimmen.

3.5. Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeiten nach Rechnungsstellung fällig. Bei Ablieferung von Teilarbeiten ist die Vergütung jeweils bei Ablieferung der Teilarbeiten und entsprechender Rechnungsstellung fällig . Der Designer ist berechtigt Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand zu verlangen. Die Rückerstattung von Auslagen und Kosten ist mit der Rechnungsstellung fällig.

3.6. Fällige Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar.

4. Fremdleistungen

4.1. Der Designer ist berechtigt die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

4.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

5. Eigentum, Rückgabepflicht

5.1. An Entwürfen und Modellen wird das Eigentum nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Originale sind dem Designer spätestens  drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.2. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zu Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

6. Herausgabe von Daten

6.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6.2. Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.

6.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

6.4. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

7. Belegmuster, Namensnennung

7.1. Der Designer hat Anspruch auf Überlassung von Abbildungen der Gegenstände, die mit Hilfe seiner Entwürfe hergestellt werden sowie auf kostenlose Überlassung eines Belegexemplars.

7.2. Der Designer hat Anspruch auf zehn Exemplare der Werbemittel, die für von ihm gestaltete Produkte hergestellt werden. Der Designer ist berechtigt, diese Werbemittel oder Kopien davon für seine Eigenwerbung zu vervielfältigen und zu verbreiten.

7.3. Der Designer hat ein Recht darauf bei Veröffentlichungen über das Produkt als Designer genannt zu werden. Seine Urheberbezeichnung ist, wie von ihm angegeben, auf den nach seinen Entwürfen hergestellten Produkten anzubringen.

8. Haftung

8.1. Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

8.2. Der Designer haftet dafür, daß das von ihm hergestellte Werk keine groben Mängel, z.B. Verletzung der Naturgesetze o.ä., aufweist. Für die Neuartigkeit, Schutzfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit des Werkes sowie dafür, daß der Herstellung und Verwertung keine Rechte Dritter entgegenstehen, haftet der Designer nicht.

8.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vom Designer geschaffene Werk selbständig auf seine Funktionstauglichkeit und Realisierbarkeit in der Produktion zu überprüfen. Der Designer haftet für Schäden, die durch sein Design oder die von ihm vorgeschlagene Konstruktion verursacht werden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.4. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

8.5. Rügen und Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

9. Schlußbestimmungen

9.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart.

9.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

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